zivilprozessordnung famfg verfahren in familiensa
Wilbert Kozey
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eiligung und den Schutz der Kinder. Es sieht vor: Pflichten zur Anhörung der Kinder, sofern deren Alter und Entwicklungsstand es zulassen. Einbindung eines Verfahrenspflegers, der die Interessen des Kindes vertritt. Berücksichtigung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen. Verfahrensbeschl